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   BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69   

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BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69 (https://dejure.org/1971,127)
BFH, Entscheidung vom 05.11.1971 - VI R 184/69 (https://dejure.org/1971,127)
BFH, Entscheidung vom 05. November 1971 - VI R 184/69 (https://dejure.org/1971,127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Reisekostenpauschbeträge - Tatsächliche Arbeitsstätte - Abweichende regelmäßige Arbeitsstätte - Auswärtige Baustellen - Auswärtige Montagestellen - Firmensitz - Einnahme des Mittagessens - Rückkehr nach Hause - Verpflegungsmehraufwand - Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LStR 21

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Dienstreise von Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 493
  • BStBl II 1972, 130
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.04.1958 - VI 24/58 U

    Fahrtauslagen als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69
    Hierfür wäre Voraussetzung, daß der Steuerpflichtige dort -- wenn auch nur zeitweise und vorübergehend -- tätig gewesen wäre (vgl. das BFH-Urteil VI 24/58 U vom 18. April 1958, BFH 67, 73, BStBl III 1958, 300, einen Revierförster betreffend, der überwiegend im Revier und nur geringfügig im Forsthaus tätig war, und das BFH-Urteil VI 116/65 vom 17. August 1966, BFH 86, 713, BStBl III 1966, 634, den Fall eines Kraftwagenfahrers betreffend, der regelmäßig zum Standort zurückkehrt).

    Auch bei den weiteren im Urteil VI 24/58 U (a. a. O.) erwähnten Beispielen der Revisoren, amtlichen Betriebsprüfer, Gerichtsvollzieher usw. liegt das zeitliche Schwergewicht der Arbeitsleistung zweifellos im Außendienst; gleichwohl erfordert die Eigenart des Berufs eine regelmäßige, wenn auch u. U. zeitlich kürzere Tätigkeit im Betrieb.

  • BFH, 24.06.1966 - VI 231/64
    Auszug aus BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69
    Aus ähnlichen Erwägungen hat die Rechtsprechung des BFH die Annahme eines berücksichtigungsfähigen Aufwands für Verpflegung bei Arbeitnehmern anerkannt, die aus beruflichen Gründen regelmäßig mehr als 12 Stunden von ihrer Wohnung abwesend sind (vgl. BFH- Urteile VI 231/64 vom 24. Juni 1966, BFH 86, 574, BStBl III 1966, 608, und VI R 322/66 vom 4. August 1967, BFH 90, 23, BStBl III 1967, 782, sowie Abschn. 24 Abs. 5 LStR 1966).
  • BFH, 17.08.1966 - VI 116/65
    Auszug aus BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69
    Hierfür wäre Voraussetzung, daß der Steuerpflichtige dort -- wenn auch nur zeitweise und vorübergehend -- tätig gewesen wäre (vgl. das BFH-Urteil VI 24/58 U vom 18. April 1958, BFH 67, 73, BStBl III 1958, 300, einen Revierförster betreffend, der überwiegend im Revier und nur geringfügig im Forsthaus tätig war, und das BFH-Urteil VI 116/65 vom 17. August 1966, BFH 86, 713, BStBl III 1966, 634, den Fall eines Kraftwagenfahrers betreffend, der regelmäßig zum Standort zurückkehrt).
  • BFH, 04.08.1967 - VI R 322/66

    Voraussetzung für den Abzug der Mehraufwendungen für Verpflegung bei

    Auszug aus BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69
    Aus ähnlichen Erwägungen hat die Rechtsprechung des BFH die Annahme eines berücksichtigungsfähigen Aufwands für Verpflegung bei Arbeitnehmern anerkannt, die aus beruflichen Gründen regelmäßig mehr als 12 Stunden von ihrer Wohnung abwesend sind (vgl. BFH- Urteile VI 231/64 vom 24. Juni 1966, BFH 86, 574, BStBl III 1966, 608, und VI R 322/66 vom 4. August 1967, BFH 90, 23, BStBl III 1967, 782, sowie Abschn. 24 Abs. 5 LStR 1966).
  • BFH, 14.04.1967 - VI R 168/66

    Beträge, die den im privaten Dienst angestellten Personen für Reisekosten gezahlt

    Auszug aus BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, daß von den Steuergerichten die Regelung der LStR über die Reisekosten, insbesondere die Reisekosten-Pauschsätze, als zutreffende Auslegung des Werbungskostenbegriffs und mögliche Schätzung angewendet werden, obwohl sie als solche für die Gerichte nicht bindend sind (vgl. BFH-Urteil VI R 168/66 vom 14. April 1967, BFH 88, 422, BStBl III 1967, 430 und die dort angeführte weitere Rechtsprechung).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 70/03

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden

    a) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es sich bei den Fahrten von der Wohnung zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten um einen Typus handelt, der von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. seinem Zweck nach nicht erfasst werden sollte (BFH-Urteile in BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137; vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443; vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130, und VI R 207/68, BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137; ebenso zum unbeschränkten Betriebsausgabenabzug für Fahrten eines selbständig tätigen Lotsen zu wechselnden Tätigkeitsstätten: BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279).
  • BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73

    Steuerliche Behandlung der freien Unterkunft und Verpflegung bei ehrenamtlichen

    Neben der Betreuung der Jugendlichen während der Fahrt und an den Erholungsplätzen hatten die Helfer keine regelmäßige Arbeitsstätte in X, so daß sie ihre Tätigkeit gleichzeitig an ihrer regelmäßigen und tatsächlichen Arbeitsstätte ausübten (BFH-Urteil vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130).

    Insoweit befindet sich das FG in Übereinstimmung mit der Entscheidung VI R 184/69.

  • BFH, 28.01.1972 - VI R 11/69

    Baustellen - Montagestellen - Politische Gemeinde

    Bei seiner Entscheidung wird das FG insbesondere die Entscheidung des Senats VI R 184/69 vom 5. November 1971 (BFH 103, 493, BStBl II 1972, 130) zu berücksichtigen haben.

    Wegen der Behandlung der letzteren Gruppe verweist der Senat auf seine Entscheidung VI R 184/69 vom 5. November 1971 (a. a. O.).

    Zu beachten ist jedoch, daß die Arbeitnehmer des Revisionsbeklagten Verpflegungsmehraufwand nicht in Höhe der Reisekostenpauschsätze hätten geltend machen können (vgl. BFH-Urteil VI R 184/69, a. a. O.).

  • BFH, 24.08.1973 - VI R 189/71

    Wechselnde Baustellen - Wechselnde Montagestellen - Nähe des Wohnorts -

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, daß die Regelungen der Lohnsteuer-Richtlinien über Reisekosten als zutreffende Anwendung und Auslegung des Werbungskostenbegriffs anzusehen und auch von den Steuergerichten bei den auf Grund des § 96 FGO zu treffenden Entscheidungen anzuwenden sind, obwohl es sich um Verwaltungsanweisungen handelt, die als solche für die Gerichte nicht bindend sind (vgl. zuletzt das Urteil des erkennenden Senats vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130).

    Dieses Ergebnis führt auch zu einer wünschenswerten Gleichstellung des Streitfalls mit den Fällen solcher Arbeitnehmer, die auf ständig wechselnden auswärtigen Bau- und Montagestellen tätig sind, bei denen aber die Annahme von Dienstreisen daran scheitert, daß sie keine regelmäßige Arbeitsstätte haben (vgl. insbesondere das BFH-Urteil vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130).

    Es würde zu einer nicht vertretbaren Ungleichmäßigkeit führen, wenn man im ersteren Fall die Pauschbeträge des Abschn. 21 Abs. 4 LStR 1966 unbesehen anerkennen, im letzteren Fall dagegen nur einen Betrag in Höhe des angenommenen Mehraufwands (im Fall des Urteils VI R 184/69 auf arbeitstäglich 3 DM geschätzt) als Werbungskosten berücksichtigen würde.

  • BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89

    Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B.

    Diese Umstände reichten nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130, und vom 11. August 1972 VI R 128/70, BFHE 107, 21, BStBl II 1972, 915) nicht aus, den Firmensitz als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen.
  • BFH, 04.05.1990 - VI R 144/85

    Einsatzwechseltätigkeit kann auch bei Auszubildenden vorliegen (Änderung der

    Sind mangels regelmäßiger Arbeitsstätte keine Dienstreisen gegeben, wenden der BFH seit seinen Entscheidungen vom 5. November 1971 VI R 184/69 (BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130) und VI R 207/68 (BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137) und ihm folgend die Finanzverwaltung (zuletzt Abschn. 24 Abs. 4 Nr. 3 LStR 1987) auf Fahrten zwischen der Wohnung und ständig wechselnden Einsatzstellen die Einschränkung des Werbungskostenabzugs durch § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nicht an, weil sie einen Typus von Fahrten betrifft, der von dieser Vorschrift nach ihrem Zweck nicht erfaßt werden sollte.
  • BFH, 11.08.1972 - VI R 128/70

    Schlafwagenschaffner - Arbeitsstätte - Werbungskosten

    Sucht der Arbeitnehmer den Betriebssitz seines Arbeitgebers nur auf, um dort die geleisteten Arbeitsstunden anzugeben, den Arbeitslohn und etwaige weitere Aufträge entgegenzunehmen, so wird dadurch der Betriebssitz noch nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte (vgl. das Urteil des Senats VI R 184/69 vom 5. November 1971, BFH 103, 493, BStBl II 1972, 130).

    Der Senat hat in dem bereits erwähnten Urteil VI R 184/69, a. a. O., das einen auf ständig wechselnden Baustellen eingesetzten Pflasterer betrifft, anerkannt, daß ein Verpflegungsmehraufwand dem Grunde nach auch dann zu den Werbungskosten gehören kann, wenn der Ortswechsel keine Dienstreise i. S. der Rechtsprechung ist.

  • BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86

    Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen

    Seit den Entscheidungen des BFH in seinen Urteilen vom 5. November 1971 VI R 184/69 (BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130) und VI R 207/68 (BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137) wendet der BFH und ihm folgend die Finanzverwaltung (Abschn. 24 Abs. 4 Nr. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien - LStR -) auf Fahrten zwischen der Wohnung und sog. ständig wechselnden Einsatzstellen die Einschränkungen des Werbungskostenabzugs durch § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht an, weil sie einen Typus von Fahrten betreffen, der von dieser Vorschrift nach ihrem Zweck nicht erfaßt werden sollte.
  • BFH, 30.10.1975 - IV R 142/72

    Übersetzer - Werke der Weltliteratur - Schriftstellerische Tätigkeit

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, daß es sich bei den in Verwaltungsanordnungen festgelegten Betriebsausgaben-Pauschsätzen um mögliche Schätzungen nach § 217 AO handelt, die auf Verwaltungserfahrungen beruhen und -- obwohl sie für die Gerichte nicht bindend sind -- aus Gründen der Gleichbehandlung auch von den Steuergerichten zu beachten sind, solange sie nicht im Einzelfall zu falschen Ergebnissen führen (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 1964 III 74/60 U, BFHE 81, 205, BStBl III 1965, 73; vom 14. April 1967 VI R 168/66, BFHE 88, 422, BStBl III 1967, 430; vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130).
  • BFH, 12.08.1983 - VI R 155/80

    1. Unterhaltszuschüsse eines Referendars sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. - 2.

    Es bedarf für den Streitfall keiner Entscheidung, ob diese Fahrten als Dienstreisen anzusehen wären (so Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Dezember 1976 2 A 21/75, Der Öffentliche Dienst 1977, 258), wenn der Ort der Ausbildungsstätte und der der Arbeitsgemeinschaft auseinanderfallen, die tatsächliche und die regelmäßige Arbeitsstätte also voneinander abweichen (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.02.2019 - 17 Sa 47/18

    Auslegung eines Tarifvertrages - Begriffsdefinition Dienstgang - statische

  • BFH, 30.03.1979 - VI R 123/76

    Verpflegungsmehraufwendung - Werbungskosten - Abwesenheit von der Wohnung

  • BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78

    Mehraufwendung - Einzelnachweis - Dienstgang - Unzutreffende Besteuerung

  • BFH, 24.10.1974 - IV R 101/72

    Nebenberuf - Sportunternehmen - Skilehrer - Skiausrüstung - Kosten - Teilweiser

  • BFH, 31.10.1973 - VI R 98/73

    Aufwendungen für Fahrten mit eigenem Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und ständig

  • BFH, 11.05.1979 - VI R 129/77

    Zur Art und zum Umfang der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers am Betriebssitz,

  • BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68

    Dienstreise von Arbeitnehmern, pauschaler Auslagenersatz, Berücksichtigung von

  • BFH, 19.02.1982 - VI R 61/79

    Waldarbeiter sind in einem 11 qkm großen Revier nicht an ständig wechselnden

  • FG München, 23.07.2002 - 2 K 3177/01

    Abzugsfähigkeit der Fahrt- und Verpflegungsmehraufwendungen eines mehrere

  • BFH, 13.11.1987 - III R 222/84

    Malermeister - Selbständige Tätigkeit - Entfernung von Betriebsstätte -

  • BFH, 16.11.1971 - VI R 347/69

    Mehraufwendungen für Verpflegung - Vorübergehende Beschäftigung - Auswärtigen

  • BFH, 12.08.1983 - VI R 83/82

    Rechtsrefrendar - Werbungskosten

  • FG München, 10.04.1997 - 11 K 1826/94

    Gemeinsame Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer; Geltendmachung von

  • FG Thüringen, 27.11.2003 - II 1063/02

    Keine Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und auswärtigem

  • FG Niedersachsen, 07.09.2000 - 5 K 740/98

    Pauschalierter Vorsteuerabzug bei Dienstreisen und Geschäftsreisen

  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2000 - 9 K 251/96

    Pasuschaler Vorsteuerabzug nur für lohnsteuerliche "Dienstreisen" der

  • BFH, 24.11.1978 - VI R 172/76

    Arbeitsstätte - Berufskraftfahrer

  • FG Saarland, 20.10.2000 - 2 K 257/00

    Keine Einsatzwechseltätigkeit bei Kundenberaterin eines Kreditinstituts (§9 Abs.

  • BFH, 30.08.1988 - VI R 40/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pauschbeträgen wegen

  • BFH, 11.12.1987 - VI R 138/84

    Werbungskosten eines Lokführers wegen Verpflegungsmehraufwands bei Einkünften aus

  • FG Baden-Württemberg, 04.02.1994 - 11 K 29/91

    Verpflegungsmehraufwand für Fahrten zwischen zwei Beschäftigungsorten; Keine

  • BFH, 08.07.1988 - VI R 50/85

    Anforderungen an eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung

  • BFH, 12.02.1988 - VI R 139/84

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten - Steuerliche Bewertung

  • BFH, 11.12.1987 - VI B 164/87
  • BFH, 10.10.1986 - VI R 25/83

    Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten eines Arbeitnehmers ohne

  • FG Niedersachsen, 02.04.1998 - V 276/95

    Pauschalierter Vorsteuerabzug für Übernachtungskosten und Verpflegungkosten eines

  • FG Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 10 K 58/96

    Qualifizierung der vertraglichen Verpflichtung eines Schauspielers gegenüber

  • FG München, 17.10.1996 - 11 K 487/94

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Geltendmachung von

  • BFH, 24.11.1978 - VI R 171/76

    Arbeitsstätte - Berufskraftfahrer

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